Das Gewinnanteilsrecht im bäuerlichen Bodenrecht

8. Jul 2021

Das in der Landwirtschaft anwendbare bäuerliche Bodenrecht (BGBB) kennt ein sogenanntes Gewinnanteilsrecht in der Erbteilung. Im Unternehmermagazin Mögazette zeigt David Fuhrer, Rechtanwalt und Notar, auf, was für Anwendungsmöglichkeiten dieses Gewinnanteilsrecht bietet.


Das in der Landwirtschaft anwendbare bäuerliche Bodenrecht (BGBB) kennt ein sogenanntes Gewinnanteilsrecht in der Erbteilung. Wenn der verstorbene Bauer mehrere Kinder hat und der Hof nur einem Erben zugewiesen wird, der den Hof weiter bewirtschaftet, geschieht dies in der Regel zum sogenannten Ertragswert, der tiefer ist als der Verkehrswert. Verkauft nun dieser Erbe, der von Zuweisung zum Ertragswert profitierte, den Hof innert 25 Jahren mit Gewinn, sind die anderen Erben von Gesetzes wegen (Art. 28 BGBB) mit einem Anteil am Gewinn beteiligt.

Das Gewinnanteilsrecht kann auch ausserhalb von landwirtschaftlichen Hofübergaben wertvolle Dienste leisten wie beispielsweise bei der Erbteilung oder einer Scheidung.

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