8. Apr 2022
Am 1. Juli 2022 ist es soweit: Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Was eröffnen sich damit für Möglichkeiten bezüglich Güterstand? Was bedeutet die Gesetzesänderung für im Ausland geschlossene Ehen und was gilt bezüglich gemeinsamen Kindern? Notar und Anwalt David Fuhrer erklärt die wichtigsten Änderungen in seinem aktuellen Beitrag in der Aargauischen Zeitung.
Mit der Annahme der Vorlage "Ehe für alle" wird die Ehe allen erwachsenen und urteilsfähigen Personen unabhängig vom Geschlecht zugänglich gemacht. Die Vorlage tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
David Fuhrer, Notar und Anwalt im Fricktal, erläutert in seinem Beitrag in der Aargauischen Zeitung die wichtigsten Punkte.