Sind Geschwister eigentlich erbberechtigt?

17. Mai 2020

Ja! Wenn keine Nachkommen vorhanden und die Eltern vorverstorben sind, sind Geschwister erbberechtigt. Sie zählen zu den gesetzlichen Erben. Allerdings haben sie kein Pflichtteilsrecht, d.h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden. Mehr Informationen zu diesem Thema inklusiv Beispielen finden Sie im aktuellen Beitrag von Dr. Benno Studer im Magazin 50plus.


Vor allem kinderlose Ehegatten sind oft der irrigen Meinung, der überlebende Ehegatte erbe alles, schliesslich habe man ja alles gemeinsam

erarbeitet.

Dem ist nicht so. Im Zusammenhang mit der Erbberechtigung von Geschwistern gelten die drei folgenden Regeln:

  1. Geschwister sind gesetzliche Erben und damit erbberechtigt,wenn keine Nachkommen vorhanden sind.
  2. Die Geschwister treten an die Stelle der verstorbenen Eltern. Lebt noch ein Elternteil, treten sie an Stelle des verstorbenen Elternteils.
  3. Bei kinderlosen Ehegatten und eingetragenen Partnern beträgt der gesetzliche Anspruch des elterlichen Stammes (also Eltern oder bei Vorversterben deren Nachkommen) ¼ des Nachlasses.

Geschwister sind zwar gesetzliche Erben, aber sie haben kein Pflichtteilsrecht. Mit anderen Worten: Durch Testament oder Erbvertrag kann man die Geschwister ganz vom Erbe ausschliessen und über den ganzen Nachlass frei verfügen.

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