17. Mai 2020
Ja! Wenn keine Nachkommen vorhanden und die Eltern vorverstorben sind, sind Geschwister erbberechtigt. Sie zählen zu den gesetzlichen Erben. Allerdings haben sie kein Pflichtteilsrecht, d.h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden. Mehr Informationen zu diesem Thema inklusiv Beispielen finden Sie im aktuellen Beitrag von Dr. Benno Studer im Magazin 50plus.
Vor allem kinderlose Ehegatten sind oft der irrigen Meinung, der überlebende Ehegatte erbe alles, schliesslich habe man ja alles gemeinsam
erarbeitet.
Dem ist nicht so. Im Zusammenhang mit der Erbberechtigung von Geschwistern gelten die drei folgenden Regeln:
Geschwister sind zwar gesetzliche Erben, aber sie haben kein Pflichtteilsrecht. Mit anderen Worten: Durch Testament oder Erbvertrag kann man die Geschwister ganz vom Erbe ausschliessen und über den ganzen Nachlass frei verfügen.