Wirksamkeit der geplanten Stundungsregelung im Unternehmenserbrecht zweifelhaft

1. Jul 2019

Der Vorentwurf des Bundesrates betreffend die Neugestaltung des Unternehmenserbrechts sieht unter anderem eine Regelung vor, die es einem Unternehmensnachfolger künftig erlauben soll, für die Ansprüche seiner Miterben einen Zahlungsaufschub von bis zu fünf Jahren zu erhalten. Dr. Jonas Kipfer-Berger, Rechtsanwalt am Standort Möhlin, zeigt in seinem aktuellen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung auf, dass die geplante Stundungsregelung mit derart hohen Anforderungen an den Zahlungsaufschub die Unternehmensnachfolge kaum massgeblich erleichtern würde.


Der Vorentwurf des Bundesrates betreffend die Neugestaltung des Unternehmenserbrechts sieht unter anderem eine Regelung vor, die es einem Unternehmensnachfolger künftig erlauben soll, für die Ansprüche seiner Miterben einen Zahlungsaufschub von bis zu fünf Jahren zu erhalten. Der Zahlungsaufschub soll aber nur dann beantragt werden können, wenn die sofortige Begleichung der Ansprüche der Miterben den Unternehmensnachfolger in ernstliche Schwierigkeiten bringen würde. Zudem soll er für die gestundeten Ansprüche Sicherheit leisten und diese angemessen verzinsen müssen. Dr. Jonas Kipfer-Berger, Rechtsanwalt, zeigt in seinem aktuellen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung auf, dass die geplante Stundungsregelung mit derart hohen Anforderungen an den Zahlungsaufschub die Unternehmensnachfolge kaum massgeblich erleichtern würde.

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