01. Dezember 2017
Das aufgetauchte Testament
Was tun, wenn nach erfolgter Erbteilung plötzlich das Testament der verstorbenen Person auftaucht? Grundsätzlich hat der nicht besitzende Erbe, d.h. derjenige, der durch das Testament bestimmt wurde, einen Anspruch, welcher durch Erbschaftsklage geltend gemacht werden muss. Anhand eines Falls, bei welchem das Testament fünf Jahre nach dem Tod der Erblasserin auftauchte, erläutert Dr. Benno Studer in seinem Beitrag im Magazin "50plus" dieses Thema.