Alternativ zur Ausschlagung oder zur amtlichen Liquidation kann innert eines Monats nach dem Ableben des Erblassers ein öffentliches Inventar verlangt werden. Im Rahmen der Inventaraufnahme wird ein Rechnungsruf publiziert, d.h. Gläubiger und Schuldner werden aufgefordert, ihre Forderungen bzw. Schulden anzugeben.