Fehlerhafte Testamente mit Formfehlern, Testamente von verfügungsunfähigen Personen (Demenz), aber auch Testamente, die im Widerspruch zu später aufgesetzten Testamenten oder einem abgeschlossenen Erbvertrag stehen, können zu Ungültigkeitsklagen führen. Die Ungültigkeitsklage kann gemäss Gesetz „von jedermann erhoben werden, der als Erbe oder Bedachter ein Interesse daran hat.“ Das Urteil einer Ungültigkeitsklage gilt nur unter den Prozessparteien.