Der Pflichtteil ist der Anteil des Nachlassvermögens, welcher den gesetzlichen Erben nicht entzogen werden kann. Allerdings haben nicht alle gesetzlichen Erben Anrecht auf einen Pflichtteil. Pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen aller Grade (Kinder, Enkel, Urenkel), die Eltern sowie der Ehegatte bzw. eingetragene Partner des Erblassers.
Der Pflichtteil besteht jeweils aus einem Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs und ist je nach Verwandtschaftsnähe unterschiedlich gross.